Familien- und Erbrecht,  Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich Sonder- und Mehrbedarf?

Durch den laufenden Kindesunterhalt, der nach den Grundsätzen der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird, sind die laufenden Alltagskosten des Kindes abgedeckt, nicht aber die Mehrkosten, die entstehen können. Als Sonderbedarf gelten Belastungen, die unvorhersehbar waren und deshalb nicht durch regelmäßige Rücklagenbildung  finanziert werden können u.a. Kosten für die Baby-Erstausstattung oder eine ungewöhnlich teure Klassenfahrt. Mehrbedarf ist hingegen eine zusätzliche finanzielle Belastung, die über einen längeren Zeitraum dauernd anfällt und nicht vom Kindesunterhalt gedeckt werden kann, z.B. Nachhilfeunterricht oder Krankenversicherungskosten.

Für diesen Zusatzbedarf haften beide Elternteile entsprechend ihrem Einkommen; verdient ein Elternteil doppelt so viel wie der andere, muss er auch das Doppelte der Kosten tragen. Zusatzbedarf muss zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt extra gefordert werden, wobei die konkret angefallenen Kosten dargelegt werden müssen, es gibt keinen Anspruch auf einen Pauschalbetrag.