Können wir uns einen Anwalt teilen?
Es gibt im Familienrecht keinen gemeinsamen Rechtsanwalt. Anwälte sind immer Parteivertreter und können nur die Interessen eines Mandanten wahrnehmen.
Es gibt aber die Möglichkeit, dass im Scheidungsverfahren nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Wenn lediglich die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen und keine Folgeanträge (Unterhalt, Zugewinnausgleich o.ä.) geplant sind, benötigt der andere Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt.
Grundsätzlich wird der Rechtsanwalt seinem Mandanten die Kosten in voller Höhe in Rechnung stellen, denn nur dieser ist sein Auftraggeber. Es ist aber natürlich möglich, dass beide Eheleute sich darüber einigen, dass sie die Kosten teilen.