Familien- und Erbrecht,  Häufig gestellte Fragen

Muss ich Unterhalt zahlen?

Nach der Trennung müssen alle Beteiligten so schnell wie möglich wissen, wer wem in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen hat, damit jeder für sich finanziell planen kann.

Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben und diese den Lebensmittelpunkt beim anderen Elternteil haben, sind Sie zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Dieser richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier können Sie sich schon mal einen ersten Überblick über die Systematik des Unterhaltsrechts verschaffen. Die exakte Berechnung wird aber ein Rechtsanwalt vornehmen müssen.

Auch wenn Sie das Wechselmodell praktizieren, kann es sein, dass ein Elternteil dem anderen Kindesunterhalt zu zahlen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn zwischen beiden Einkommen ein größeres Gefälle besteht. Auch hier sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Gegebenenfalls sind Sie auch zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie leistungsfähig sind, Ihr Expartner dagegen unterhaltsbedürftig. Wenn Sie – nach Abzug eines etwaigen Kindesunterhalts – ein höheres Einkommen haben, dann besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht.

Grundsätzlich gilt auch hier: Sie können sich mit Ihrem Expartner jederzeit einigen. Wenn Sie sich auf einen Betrag verständigen, mit dem Sie beide leben können und niemand von Ihnen auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, sollten Sie Ihre Einigung schriftlich fixieren, so dass Sie sich beide darauf verlassen können.

Sollte eine Verständigung nicht möglich sein, bleibt Ihnen als letzter Schritt nur ein familiengerichtliches Verfahren. Hier besteht für beide Parteien Anwaltszwang.