Was geschieht mit unseren Schulden?
Zunächst stellt sich die Frage, ob es sich wirklich um gemeinsame Schulden handelt oder ob nur ein Ehegatte allein Schuldner ist. Auch in der bestehenden Ehe haftet grundsätzlich jeder nur für sich.
Haben allerdings beide Eheleute gemeinsam ein Darlehen aufgenommen oder Rechnungen nicht bezahlt, dann sind sie auch gemeinsam verpflichtet, diese Schulden zu begleichen. Beide haften gesamtschuldnerisch, d.h. der Gläubiger kann die gesamte Summe von einem Ehegatten allein verlangen. Dieser hat dann gegen den anderen einen Ersatzanspruch, in der Regel auf 50%.
Selbstverständlich können sich die Eheleute im Rahmen einer umfassenden Regelung dahingehend einigen, dass einer die Schulden allein trägt, dafür mehr Zugewinnausgleich erhält oder im gemeinsamen Haus bleibt, das Auto behält usw. Wichtig ist nur, dass das dann auch schriftlich verbindlich festgehalten wird.
Sie können jederzeit, solange Sie verheiratet sind, einen notariellen Ehevertrag schließen, in dem alle Punkte geregelt werden. Sollten Sie Verfügungen über Immobilien treffen, ist die notarielle Form ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.